23 Jun Vom Parlament ausgeschlossen
Zu Recht darf die Bevölkerung erwarten, dass gewählte Parlamentsmitglieder – sei es im Einwohnerrat, dem Grossen Rat oder im Nationalrat – an Ratssitzungen teilnehmen. Immerhin sind sie vom Volk gewählte MeinungsvertreterInnen. Auch die Reglemente dieser Räte sagen, dass Präsenz Pflicht ist!
Grundsätzlich sollte es möglich sein, an jeder Sitzung teilzunehmen. Ausnahmen gibt es nur wenige wie beispielsweise die Geburt des eigenen Kindes. Frauen im Mutterschaftsurlaub haben keine Möglichkeit ihr Amt auszuüben. Mütter können, wollen und sollen nicht für längere Zeit von ihrem Neugeborenen weg in der ersten Zeit nach der Geburt.
Für unsere Parlamente sollten jetzt pragmatische Lösungen her, damit gewählte Ratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen können – auch in aussergewöhnlichen Lebensmomenten. Ein solcher war die Geburt unseres vierten Kindes und ich bin darum im Mutterschaftsurlaub. Ich freue mich sehr darüber und werde mindestens eine oder zwei Einwohnerratssitzungen deswegen wohl verpassen. Lesen Sie mehr dazu in meinem Artikel auf Nau.ch.