Ein Wahlkampf ist nur mit guter Unterstützung erfolgreich.
Mein Support Team ist bereits grossartig am Wirken. Wollen Sie meinen Wahlkampf unterstützen? Ich freue mich über Anregungen, Ideen und auch über finanzielles Engagement.
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Hinweis:
Gemäss § 40 lit. k des Steuergesetzes des Kantons Aargau können Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien bis zum Gesamtbetrag von CHF 10’000 vom Einkommen abgezogen werden. Spenden an das Komitee «Christina Bachmann-Roth» sind abzugsberechtigt, da das Komitee-Konto von CVP Bezirkspartei Lenzburg unterhalten wird.