Meine abgelehnte Bewerbung beim HEV.

Meine abgelehnte Bewerbung beim HEV.

Ich habe mich beim HEV beworben um Unterstützung meiner Kandidatur für den Nationalrat. Leider wurde diese abgelehnt! Das muss ich akzeptieren – schade finde ich es trotzdem. Zur Bewerbung musste ich – wie alle – Stellung nehmen zu 5 Vorlagen. Ich habe ausgewogen argumentiert, warum ich gewisse Vorlagen wie das Biodiversitätsgesetz im Aargau angenommen habe und was dies für Hauseigentümer bedeutet. Alle meine Argumente haben nichts genutzt. Es galt nur, ob ich Ja oder Nein gesagt habe und ob diese Antwort mit derjenigen des Vorstands übereinstimmt. Sehr schade! Wegen dieser Bewertung werden nur wenige Kandidierende – und praktisch nur Kandidierende von FDP und SVP – unterstützt. Eine breitere Auswahl an Kandidierenden und eine differenzierte Sicht auf Themen wie Aargauer Energiegesetz, Eigenmietwert, Vorgaben zur Biodiversität oder CO2-Gesetz wäre also sehr wünschenswert. Umso mehr freue ich mich riesig über die Unterstützung diverser Wirtschaftsverbände und von so vielen Personen. Vielen herzlichen Dank.

Ihr dürft meine Argumente gerne hier nachlesen:

Bewerbung zur Unterstützung meiner Nationalrats-Kandidatur durch den Hauseigentümerverband HEV

Ich schätze das politische Engagement des HEV. Insbesondere auch die regelmässige und begründete Kommunikation über Kernthemen sowie die zur Verfügung gestellten Unterlagen für Mitglieder. Die politischen Recherchen des HEV sind fundiert und ich finde es gut, dass die Haltung der Mitglieder regelmässig abgefragt wird. Als Politikerin der Mitte Schweiz teile ich nicht immer dieselbe politische Haltung, erlebe aber im HEV eine Offenheit gegenüber der respektvollen Debatte. Die Fähigkeit, auch Differenzen zu überwinden und somit ein breites Spektrum von Wohneigentümern anzusprechen, finde ich wichtig. Ich würde mich über die Unterstützung des HEV für meine Nationalratskandidatur sehr freuen.

Stellungnahme zu den Fragen:

Aargauer Energiegesetz

Die Mitte Aargau und auch ich persönlich hatten das Energiegesetz 2020 zur Annahme empfohlen, welches dann mit 50.89% abgelehnt wurde. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass wir Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer eine spezielle Verantwortung tragen und gerade in den Bereichen Energie und Klima auch wirkungsvolle Hebel haben. Folgenden Grundsätzen folge ich:

Der Kanton Aargau soll die Energiestrategie 2050 des Bundes zielgerichtet umsetzen und im Jahr 2050 das «Netto-null»-Ziel erreichen.

Fossile Heizsysteme dürfen nicht gänzlich verboten werden. Sensibilisierung und Zielsetzungen hingegen sind wichtig. Ziele wurden jetzt schon national gesetzt mit dem Ja zum Klimaschutzgesetz.

Eigentümer sollen Anreize und Unterstützung erhalten, um gesteckte Ziele zu erreichen

Einfachere Verfahren bei der Umsetzung von alternativen Energiequellen sind wichtig!

Ich unterstütze die Revision des Energiegesetzes und begrüsse insbesondere die Härtefallklausel sowie auch den Verzicht der Pflicht zur Eigenstromproduktion bei Neubauten.

Eigenmietwert auf 60% festlegen

Dass der Grossrat, den Eigenmietwert auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum von 60% der Marktmiete angehoben hat, unterstütze ich. Zumal der Eigenmietwert sowieso abgeschafft werden soll, weil ein Einkommen besteuert wird, das faktisch kein Einkommen ist, muss dieser Wert auf dem Minimum gehalten werden. Hier habe ich eine gegenteilige Meinung zur damaligen Mitte Fraktion, welche teilweise eine Anhebung auf 62% unterstützte. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen nicht dafür bestraft werden, dass der Boden knapper geworden ist.

Vorgaben zur Biodiversität

Die eingereichte Motion im Grossrat wurde von Vertreterinnen und Vertretern aller Parteien mitunterzeichnet. Die Forderung nach dem Erhalt der Biodiversität im Siedlungsgebiet ist alt und das entsprechende Ziel im Bereich Umweltentwicklung 625 wurde auch 2022 nicht erreicht. Darum ist eine Regelung vernünftig und ich unterstütze die Motion, wie die Mitte Fraktion im Grossrat ebenfalls. Es soll eine Flächenquote im Siedlungsgebiet definiert werden. Qualitative Vorgaben sind schwer kontrollier- und umsetzbar und davon ist deswegen abzusehen.

CO2-Gesetz

Ich habe die Vorlage des CO2– Gesetzes 2021 damals unterstützt, weil es mir wichtig ist, dass wir endlich eine gute Gesetzesgrundlage haben, um den CO2 Ausstoss zu verringern. Die Argumente sind ähnlich wie unter Punkt 1 schon beschrieben. Ich finde es gut, dass jetzt mit dem Klimaschutzgesetz eine Variante umgesetzt wird, welche noch besser ist – nämlich eine ohne Verbote. Dies wurde bei der Vorlage des CO2-Gesetzes leider zu wenig beachtet.

Eigenmietwert abschaffen – JA

Ich bin klar für die Abschaffung des Eigenmietwerts. Wichtig ist, dass die Abzüge richtig reguliert werden, damit die Vorlage steuersystematisch sinnvoll und korrekt ist. Es ist krass, wie lange schon an dieser Vorlage gearbeitet wird, dies wird dieser komplexen Sache aber gerecht. Es sollen keine weiteren Benachteiligungen entstehen. Das Parlament konnte einige Fortschritte erzielen und die Lösung ist greifbar nahe. Ich unterstütze die Forderungen des HEV bezüglich des privaten Schuldzinsabzug in Höhe von 70% der steuerbaren Vermögenserträge. Als gut beurteile ich, dass kein Abzüge von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen auf Bundesebene getätigt werden können. Die Eingrenzung auf die Abschaffung des Eigenmietwerts auf selbstgenutzte Immobilien am Hauptwohnsitz könnte der Vorlage den Durchbruch ermöglichen und ich unterstütze deswegen diesen Lösungsvorschlag der ständerätlichen Kommission (WAK).