Alternativmodelle zur Individualbesteuerung

Alternativmodelle zur Individualbesteuerung

An der spannenden Runde zum Thema Steuermodelle der Verbände Frauenbund CH, Landfrauen, SBV, SBLV und dem gemeinnützigen Frauenverbund stellte ich in meinem Referat die gemeinsame und individuelle Besteuerung einander gegenüber.

Die Haushaltsstruktur hat sich in den letzten 10 Jahren kaum verändert. Die Mehrheit aller Haushalte sind Single- oder 2-Personenhaushalte. Nach wie vor zahlen gemäss der eidgenössischen Steuerverwaltung eine Mehrheit der Zweiverdienerehepaare und der Rentnerehepaare über 10 Prozent mehr Bundessteuern als Konkubinatspaare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Somit liegt eine seit langer Zeit monierte verfassungswidrige Ungleichbehandlung vor.

Um das Problem zu lösen, gibt es zwei Alternativen. Erstere Lösung beinhaltet die Anpassung der Bundessteuer. Die zweite Lösung liegt im Systemwechsel der Steuerpolitik in der Schweiz. Die Mitte Frauen kommen in dieser Thematik zu folgenden Schlüssen:

Die Benachteiligung von Verheirateten gegenüber Konkubinatspaaren bei der Bundessteuer muss abgeschafft werden. Teilsplitting oder allenfalls das «Bundesratsmodell 2018» (gemeinsame Steuererklärung, Berechnung individueller Besteuerung und Teilsplitting, Verrechnung des tieferen Ansatzes) sind eine Option.

Bei einem Systemwechsel haben die Mitte Frauen keinen abschliessenden Beschluss gefasst. Das Präsidium hat sich gemeinsam mit Mitte Parlamentarierinnen intensiv mit dem Thema befasst. Die modifizierte Individualbesteuerung hat Vorteile bei der Gleichstellung, bringt aber Konsequenzen mit sich, die zum Teil schwer abzuschätzen sind. Hier würden wir uns stark einsetzen für einen neu zu schaffenden Begriff «Care-Tarif». Der Eltern-Tarif geht zu wenig weit, weil auch Menschen, welche Careleistungen an Angehörige erbringen, dafür entschädigt werden sollen. Zudem muss ein Abzug für Alleinverdiener-Familienteile erwägt werden.